Wichtige Entwicklung: Inklusionspauschale vorerst nicht gekürzt – wir sind erleichtert
Wir möchten Ihnen eine wichtige Aktualisierung zur Situation der Inklusion in Nordrhein-Westfalen mitteilen. Die Landesregierung hatte ursprünglich angekündigt, die Inklusionspauschale für das Jahr 2024 drastisch zu kürzen, indem sie von 50 Millionen Euro auf lediglich 10 Millionen Euro für den inklusionsbedingten Belastungsausgleich reduziert werden sollte.
Wir haben uns große Sorgen gemacht, da eine solche Kürzung erhebliche Auswirkungen auf unsere Kinder und ihre Bildung gehabt hätte. Schulassistenzen für den gemeinsamen Unterricht wären nicht mehr ausreichend finanziert worden, und die Inklusion, die für unsere Kinder so wichtig ist, hätte ernsthaft gefährdet werden können.
Nun haben wir jedoch erfahren, dass der Städtetag NRW sich aktiv für unsere Anliegen eingesetzt hat. Dieser Verband vertritt die Ansicht, dass der im Haushaltsjahr 2023 vorgesehene Betrag von insgesamt 60 Millionen Euro für die Inklusionspauschale weiterhin erforderlich ist. Diese Forderung wurde von uns als Eltern unterstützt, da wir wissen, wie entscheidend eine angemessene Finanzierung für die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion ist.
Es ist erfreulich zu sehen, dass sich die regierungstragenden Fraktionen nun dieser Einschätzung angeschlossen haben und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens die bisherige Finanzierung für die Inklusionspauschale beibehalten möchten. Diese Entwicklung gibt uns Hoffnung, dass die Inklusionspauschale im kommenden Haushalt ausreichend finanziert wird und die gestiegenen Kosten für Assistenzkräfte im gemeinsamen Unterricht abgedeckt werden.
Wir, der Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen e.V. sind dankbar für diese positive Entwicklung und hoffen, dass die Bedürfnisse unserer Kinder weiterhin Priorität haben werden. Eine angemessene Unterstützung für die Inklusion ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unsere Kinder die bestmögliche Bildung und Entwicklung erhalten.
Quelle: Städtetag NRW