Unsere Forderungen

  • echte Entscheidungsfreiheit für Eltern von Kindern mit Behinderung bei der Auswahl des Kindergartens und der Schule, ohne jegliche Einschränkungen im Vergleich zu Anmeldungen von nicht behinderten Kindern
  • Schaffung ausreichend vieler Plätze im Gemeinsamen Lernen, bzw. sowohl in Grund- als auch in weiterführenden Schulen, einschließlich der OGS, und dies überall mit den notwendigen Vorkehrungen
  • Gute Ausstattung des Gemeinsamen Lernens – GL darf kein Sparmodell sein. Die Förderung, die ein Kind mit Behinderung in der Förderschule erhalten würde, muss ihm in der Regelschule ebenfalls zuteilwerden
  • Information der Eltern, Schulen, Kindergärten sowie der Öffentlichkeit über die qualitativen Vorteile des Gemeinsamen Lernens für alle Kinder: Gute Förderung im GL für behinderte Kinder verbessert zwangsläufig die Förderung der Regelschulkinder (kooperatives Lernen / modulares Lernen / Binnendifferenzierung), und alle Kinder verbessern ihre individuellen Lernerfolge
  • Mut, gemeinsam mit den Eltern und Lehrern alternative Schulkonzepte zu entwickeln, die alle Kinder fördern – von Kindern mit einem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bis hin zu Kindern mit Hochbegabung
  • Planmäßiger Aufbau eines inklusiven Schulsystems, in dem alle Kinder selbstverständlich gemeinsam lernen (durch „Inklusionspläne“ für Kommune, Land und Bund und einer Klärung von Mindestqualitätsanforderungen für das Gemeinsame Lernen)
  • Abschaffung des ‚Zuständigkeitsdschungels‘: Alle Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung aus einer Hand – ein „Bundesteilhabegesetz“
  • selbstverständliche qualitativ hochwertige inklusive Bildung für ALLE und ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen der Gesellschaft, wie es das Grundgesetz und die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bestimmen.

Unsere Forderungen

  • echte Entscheidungsfreiheit für Eltern von Kindern mit Behinderung bei der Auswahl des Kindergartens und der Schule, ohne jegliche Einschränkungen im Vergleich zu Anmeldungen von nicht behinderten Kindern
  • Schaffung ausreichend vieler Plätze im Gemeinsamen Lernen, bzw. sowohl in Grund- als auch in weiterführenden Schulen, einschließlich der OGS, und dies überall mit den notwendigen Vorkehrungen
  • Gute Ausstattung des Gemeinsamen Lernens – GL darf kein Sparmodell sein. Die Förderung, die ein Kind mit Behinderung in der Förderschule erhalten würde, muss ihm in der Regelschule ebenfalls zuteilwerden
  • Information der Eltern, Schulen, Kindergärten sowie der Öffentlichkeit über die qualitativen Vorteile des Gemeinsamen Lernens für alle Kinder: Gute Förderung im GL für behinderte Kinder verbessert zwangsläufig die Förderung der Regelschulkinder (kooperatives Lernen / modulares Lernen / Binnendifferenzierung), und alle Kinder verbessern ihre individuellen Lernerfolge
  • Mut, gemeinsam mit den Eltern und Lehrern alternative Schulkonzepte zu entwickeln, die alle Kinder fördern – von Kindern mit einem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bis hin zu Kindern mit Hochbegabung
  • Planmäßiger Aufbau eines inklusiven Schulsystems, in dem alle Kinder selbstverständlich gemeinsam lernen (durch „Inklusionspläne“ für Kommune, Land und Bund und einer Klärung von Mindestqualitätsanforderungen für das Gemeinsame Lernen)
  • Abschaffung des ‚Zuständigkeitsdschungels‘: Alle Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung aus einer Hand – ein „Bundesteilhabegesetz“
  • selbstverständliche qualitativ hochwertige inklusive Bildung für ALLE und ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen der Gesellschaft, wie es das Grundgesetz und die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bestimmen.